Ein Aufruf zum
friedlichen Miteinander"
Folge 6
Im Namen Allahs, des
Allerbarmers, des Barmherzigen, Lob sei Allah, dem Herrn der Welten. Allah segne
und schenke dem Propheten und seinen Gefährten Heil.
Friede sei mit euch!
Willkommen zur
sechsten Folge unserer Sendung: "Ein Aufruf zum friedlichen Miteinander"!
Welche Absicht steckt
hinter der Idee der Koexistenz?
Die Absicht ist, dass wir lernen
sollten wie man mit anderen Menschen am besten umgehen und ihre Herzen gewinnen
kann. Unsere Absicht ist es also folgende Gebote Allahs (t)
im Koran zu erfüllen: [Die
Gläubigen sind ja Brüder. So stiftet Frieden zwischen euren Brüdern und fürchtet
Allah, auf dass euch Barmherzigkeit erwiesen werde.]
(49:10) und [Darum fürchtet Allah und ordnet die Dinge in Eintracht unter
euch und gehorcht Allah und Seinem Gesandten]
(8:1).
Ich hoffe, dass ihr
meine Absicht erkannt habt und auch dass diese Sendung eure Denkweise
beeinflusst hat. Mit Sicherheit sind alle Menschen unterschiedlich, aber wie
schaffen wir es, diese Unterschiedlichkeit positiv zu nutzen? Wie kann ich diese
Unterschiedlichkeit akzeptieren und sie zu einem Nutzen für beide Seiten machen?
Dies ist es, was wir an den Lebensgeschichten der vier Gelehrten (Imame)
verdeutlichen wollen.
Wir wollen aus dem
Leben der vier Imame vieles für unser Leben lernen.
Heute ist die letzte
Folge über Abu Hanifa und deshalb haben wir einen Experten in Abu Hanifas
Rechtswissenschaftsschule eingeladen- den Mufti von Akkar (im Nordlibanon),
Sheikh Dr. Usama Al-Rifa’i, um uns in die Rechtswissenschaft von Abu Hanifa zu
vertiefen.
Die vier Imame hatten
die Absicht, eine Rechtswissenschaft zu erstellen, die es den Menschen
ermöglicht, in Frieden miteinander zu leben entsprechend der Lehren im Koran und
Sunna, der Lebensweise des Propheten (s).
Amr Khaled:
Was sind die
Haupteigenschaften von Abu Hanifa und worin bestand seine Motivation?
Dr. Usama
Al-Rifa’i:
Wer sich mit der
Rechtswissenschaft von Abu Hanifa beschäftigt wird erkennen, dass
"Menschlichkeit" bei ihm groß geschrieben ist. Und Menschlichkeit umfasst hier
die Würde des Menschen. Wir haben die Würde des Menschen so zu achten wie sie
von der islamischen Rechtssprechung geachtet wird.
Ein Beispiel hierfür
findet sich im Kapitel „die Bevormundung des Verschwenders“. Abu Hanifa vertrat
die Ansicht, dass dieser Mensch die Freiheit hat, das zu tun, was er will. Er
ist frei in seinem Glauben, frei etwas zu tun oder es zu unterlassen und
natürlich trägt er die Verantwortung für seine Taten, sowohl im Diesseits als
auch im Jenseits.
Als die damaligen
Gelehrte über die Bevormundung eines 25 jährigen Verschwenders diskutierten,
sagte die Mehrheit der damaligen Gelehrten, dass er bevormundet werden muss und
sein Geld verwaltet wird. Diese Entscheidung muss von einem Richter getroffen
werden. Abu Hanifa war jedoch gegen diese Ansicht und begründete es
folgendermaßen: „Ich scheue mich einen 25 jährigen zu bevormunden, der ein
Großvater sein könnte, wenn er früh geheiratet hat. Was werden seine Enkel von
ihm halten? Er ist somit für seine Taten verantwortlich und behält sein Geld.“
Hiervon ausgehend,
betonte er, dass der Mensch frei ist.
Es ist unsere Aufgabe, alles zu tun, um diese Freiheit zu schützen und die Würde
des Menschen zu wahren.
Amr Khaled:
Und welche Stellung
nimmt die Frau in Abu Hanifas Rechtswissenschaft ein? Insbesondere im Bezug auf
das Heiratsrecht?
Dr. Usama
Al-Rifa’i:
Im Islam ist die Frau
mündig und somit hat sie das Recht, selbständig zu handeln und auch die Pflicht,
Verantwortung zu tragen. Sie kann, wenn sie volljährig ist, gültige Verträge
schließen und benötigt dazu keine Zustimmung dritter Personen. Was passiert
also, wenn die volljährige Frau sich entscheidet zu heiraten und einen Ehemann
auswählt, der dem Vater missfällt?
Hier stoßen zwei Rechte
aufeinander. Der Vater hat im islamischen Recht eine Verantwortung gegenüber
seine Tochter. Und die Frau hat nach islamischem Recht die Freiheit, ihren
Ehemann selbst zu wählen. Hier entscheidet Abu Hanifa, dass in diesem Falle das
Recht der Frau Vorrang hat. Der verantwortliche Vater hat zwar Rechte, doch sind
diese Rechte zum Schutz gedacht und nicht, um die Rechte der Frau
einzuschränken. In seinem Urteil beruft sich Abu Hanifa auf mehrere
Geschehnisse. Zuerst die Aussage des Propheten (s):
„Die junge, unverheiratete Frau hat ein größeres Anrecht auf sich selbst als ihr
Erziehungsberechtigter.“
In einer anderen
Überlieferung heißt es, dass eine Frau zum Propheten (s) kam und sagte: „Mein
Vater möchte mich mit einem Vetter verheiraten.“ Da antwortete der Prophet (s):
„Stimme deinem Vater zu.“ Sie antwortete: „Was wäre, wenn ich ihn nicht heiraten
möchte.“ Der Prophet (s) sagte: „Dann kannst du dich selbst verheiraten mit
demjenigen, den du aussuchst.“ Sie sagte: „Ich möchte meinem Vater nicht
widersprechen. Ich wollte die Frauen nur lehren, dass ihre Vormünder sie nicht
zur Heirat zwingen dürfen.“
Sie wollte den Frauen
nur eine Lehre erteilen. Wenn ihr Vormund sie gegen ihren Willen verheiraten
möchte, dann lehnt der Islam dies also ab. Das kann man deutlich aus dem vorigen
Hadith erkennen. Folglich ist das Urteil von Abu Hanifa zu diesem Punkt: „Die
volljährige Frau darf sich selbst verheiraten und die Eheschließung ist gültig.
Der Vormund hat das Recht zu widersprechen, wenn er den Ehemann untauglich
findet, er darf aber nicht ablehnen.“ Abu Hanifa ergänzte auch noch: „Wie könnt
ihr akzeptieren, dass die Frau handeln darf (kaufen und verkaufen), dass sie
Almosen geben darf und dann ein so persönliches Recht absprechen, den Ehemann
selbst auszusuchen!?“
Abu Hanifa stand
damit im Widerspruch zu anderen Imamen. Ihre Uneinigkeit in dieser Angelegenheit
beruht auf der Angst, dass die jungen Frauen, wenn sie selbst entscheiden, noch
unerfahren sind und Fehlentscheidungen treffen könnten, die zu Problemen führen.
In der Uneinigkeit liegt aber keine vollkommene Ablehnung. Imam Malik zum
Beispiel, schränkt es ein, indem er sagt, dass dies nur für junge Frauen gilt,
die das Elternhaus nie verlassen haben. Die Frauen jedoch, die Kontakt zu
anderen Mitmenschen haben und das Gute vom Schlechten unterscheiden können,
dürfen sich selbst verheiraten.
Im Libanon zum
Beispiel haben junge Frauen ab 17 Jahren das Recht vor Gericht zu gehen, wenn
sie sich verheiraten wollen und ihr Vormund die Heirat ablehnt. Der Richter lädt
dann den Vormund vor und fragt ihn nach den Gründen für seine Ablehnung. Wenn
diese Gründe akzeptabel sind, lehnt er die Heirat ab und wenn die Gründe
unakzeptabel sind und nur auf Starrsinn beruhen, erlaubt er die Eheschließung.
Wenn der Vater sich weiterhin weigert, darf sich die Frau selbst verheiraten.
Oder der Richter bestimmt jemanden, der die Heirat vollzieht. Und dies steht im
libanesischen Familiengesetz.
Amr Khaled:
Ich möchte betonen, dass Abu Hanifa diese Entscheidung schon im Jahre 80 n.H.
getroffen hat. Wer auch immer behauptet, dass der Islam den Frauen einige Rechte
vorenthält, dem sagen wir, dass der Islam im Gegenteil die Rechte der Frau
geschützt hat und ihr außerdem finanzielle Unabhängigkeit zugesichert hat. Sie
darf auch ihren Mädchennamen nach der Heirat behalten und darf sich selbst
verheiraten.
Der Islam hat der
Frau ihre Rechte und Freiheit viel früher zugesichert als im Westen. Die
Bewahrung der Frau zu ihrem Schutz ist ein wichtiger Aspekt, der nicht verloren
gehen und gleichzeitig nicht missbraucht werden darf. In meiner persönlichen
Meinung ist die Frau in der heutigen Welt benachteiligt und dies führt dazu,
dass sie oft nicht in Frieden mit der Gesellschaft leben kann.
Ich möchte
hinzufügen, dass die Hanifitische Rechtsschule die Ansicht vertritt, dass es
natürlich besser für die Frau ist, sich nicht selbst zu verheiraten, weil das
ehrhafter für sie ist. Wenn wir aber vor dem Fall stehen, dass eine junge Frau
von ihrem Vormund zur Heirat gezwungen wird, welcher Fall ist schlimmer? Dass
sie zwangsverheiratet wird und mit einem Mann lebt, den sie nicht akzeptiert,
für den sie keine Gefühle hat und von dem sie sich später scheidet. Oder ist es
besser zu sagen, dass die Frau sich selber verheiraten darf, wenn der Vormund
seine Zustimmung verweigert? Mit dieser Erlaubnis verhindert die islamische
Lehre großen Schaden für die Gesellschaft.
Ihr seht also die
Grundlage für alle Urteile Abu Hanifas sind Freiheit und Menschlichkeit.
Einige mögen sich
jetzt fragen, wie wir über Koexistenz sprechen und dafür die vier Imame als
Beispiel anführen, wo diese sich doch in so vielen Punkten uneinig sind.
Dr. Usama
Al-Rifa’i:
In der modernen Diskussionssprache heißt es: Kultur bedeutet den Anderen zu
akzeptieren. Ich kann den Anderen aber nur akzeptieren, wenn meine Informationen
über ihn korrekt sind. Wenn wir also die vier Imame als Vertreter der gesamten
islamischen Einheit betrachten, müssen wir verstehen, dass es für ihre
Uneinigkeit logische Gründe gibt. Wenn ich anerkenne, dass derjenige, der eine
unterschiedliche Meinung hat, seine logischen Gründe hat, kann ich seine Meinung
akzeptieren, selbst wenn ich nicht mit ihm übereinstimme.
Amr Khaled:
Da wir gerade von Unterschieden sprechen. Es gibt einige Jugendliche, die nur
die Meinung eines bestimmten Gelehrten akzeptieren, aber alle anderen Meinungen
bestreiten.
Dr. Usama
Al-Rifa’i
Die Ablehnung aller anderen Richtungen oder die Akzeptanz nur einer Rechtsschule
ist im Islam unakzeptabel.
Die vier Imame waren
sich in allen Grundfragen des Islam einig. Sie waren sich nur in Teilgebieten
der Rechtswissenschaft uneinig. Diese Uneinigkeit ist notwendig, da sie eine
Bereicherung für uns darstellt.
Nun wollen wir aber
zu unserer ursprünglichen Frage zurückkehren: Warum
gibt es überhaupt Uneinigkeiten, wenn doch die Grundlage für alle vier Gelehrten
die gleichen sind: der Koran und die Sunna. Warum können sie sich nicht auf eine
Meinung einigen?
Die Antwort ist, dass
die Uneinigkeit der Gelehrten in den sekundären Fragen eine menschliche
Natürlichkeit und eine rechtliche Notwendigkeit ist.
Ich möchte hier noch
einmal betonen, dass über die Grundsätze des Islam Einigkeit zwischen den
vier Imamen herrscht. Die Uneinigkeit betrifft nur sekundäre Fragen. Wir
sollten die Uneinigkeit in diesen sekundären Fragen als eine Gnade Allahs (t)
ansehen.
Diese Ansicht können
wir auch bei Imam Ibn Hannbal finden. Ein Mann sammelte die
Meinungsverschiedenheiten der vier Imamen und fasste sie in einem Buch zusammen.
Er nannte dieses Buch „Die Uneinigkeit“. Ibn Hannbal sagte ihm: „Nenne das Buch
"Die Erleichterung"“. Dies ist die Ansicht Ibn Hannbals und aller anderen Imame.
Ihre Uneinigkeit ist ein Grund für mehrere Möglichkeiten, die alle erlaubt
(arab. halal) sind.
In einigen Fällen
hatte Abu Hanifa eine Meinung, die er später geändert hat. Und manchmal hatte er
eine Meinung und seine Schüler waren nicht ganz einverstanden damit. Da sagte
er: „Das ist meine Meinung, am Ende ist es nur eine Meinung und wer eine bessere
Meinung hat, der verdient den Lohn dafür.“ Daraus wird deutlich, dass niemand
gezwungen wurde, Abu Hanifas Meinung zu übernehmen. Jeder war frei selbst zu
denken und sich eine Meinung zu bilden.
Abu Hanifas berühmte
Aussage war deshalb: „Meine Ansicht ist richtig mit der
Möglichkeit, fehlerhaft zu sein. Und die Ansicht der Anderen ist falsch mit der
Möglichkeit, richtig zu sein.“
Die Gründe für
die Uneinigkeit in bestimmten sekundären Rechtsfragen lassen sich in den
folgenden Punkten zusammenfassen:
-
Die
Verschiedenheit der Menschen (ihr Denkvermögen, ihre Aufnahmefähigkeit,
usw.)
-
Die
entsprechenden Koranverse und Sunna-Texte selbst, die unterschiedliche
Interpretationen erlauben
-
Die
unterschiedlichen Traditionen und Gewohnheiten
Am Besten lassen sich
die Uneinigkeiten an einem Beispiel verdeutlichen. Der Prophet (s) sagte: „Der
Käufer und der Verkäufer haben die Möglichkeit, den Handel abzuschließen oder
abzulehnen bis sie sich trennen.“
Abu Hanifa und Malik
betrachteten den Vertrag als abgeschlossen, wenn sie sich mündlich geeinigt
hatten. Al-Shafi’i und Imam Ahmad setzten die physikalische (örtliche) Trennung
als Bedingung für den Vertragsabschluss voraus. Abu Hanifa argumentierte mit
anderen Gelehrten: „Und was passiert, wenn die Beiden auf einem Boot mitten im
Meer sind. Wie können sie sich örtlich trennen?“ Daraufhin änderte Al-Shafi’i
später seine Meinung auf der Grundlage von Abu Hanifas logischer Interpretation.
Amr Khaled:
Ich möchte betonen, dass beide zwar den gleichen Hadith diskutierten, aber jeder
von ihnen eine andere Definition von Trennung hatte. Und dies betont wiederum
die Flexibilität und Toleranz des Islam.
Dr. Usama
Al-Rifa’i:
Genau so ist es. Al-Shafi’i hatte einen Vorschlag, um die Konsequenzen von
Konflikten zu reduzieren. Er sagte: „Die islamischen Gelehrten sind sich darin
einig, dass Allah (t) niemanden in einer Angelegenheit bestraft, die nicht
eindeutig ist.“ Demzufolge hat Umar Ibn Abdul-Aziz, der "fünfte rechtschaffene
Kalif der Muslime" diese Meinung unterstützt, indem er bekannt gab:
„Wenn ihr eine Person seht, die eine
umstrittene Tat (arab. Ichtilaf) begeht, mit der ihr nicht einverstanden
seid, so verbietet ihr nicht, es zu tun.“
Amr Khaled:
Als Imam Al-Shafi’i Abu Hanifas Grab besuchte, hielt er sich während seines
Aufenthalts im Irak an der Hanafitischen Rechtsschule. Er hob z.B. die Hände im
Gebet nur an den Stellen, die Abu Hanifa erwähnt hatte. Somit hielt er sich an
Abu Hanifas Meinung und zeigte seinen Respekt gegenüber ihn.
Dr. Usama
Al-Rifa’i
:
Genau! Hier ist noch ein Beispiel. Nachdem Abu Hanifa und Malik eine angeregte
Diskussion über rechtswissenschaftliche Fragen hatten, wurde Malik von Laith Ibn
Saad, einem seiner Studenten, gefragt wie die Diskussion war. Imam Malik
antwortete: „Ich diskutierte mit einem Mann, dessen Logik dich mit Leichtigkeit
überzeugen könnte.“ Ähnlich war Abu Hanifas Antwort, als er über Imam Malik
befragt wurde. Er sagte: „Ich hatte eine Diskussion mit einem "Berg von
Wissen".“
Amr Khaled:
In der Tat sollte dies eine Aufforderung für uns alle sein, ihrem Beispiel zu
folgen. Es ist kein Problem, wenn wir nicht einer Meinung sind.
Meinungsverschiedenheiten sind eine natürliche Eigenschaft der Menschen. Trotz
unserer Uneinigkeit müssen wir uns respektieren. Das ist Koexistenz!
Ich habe gelesen, dass Imam
Ibn Hannbal, die Ansicht vertrat, dass man
die Bassmallah
nicht laut ausspricht. In Medina jedoch soll man sie laut aussprechen, weil ihre
Bewohner es so gewohnt sind. Er respektiert also die Rechtsschule von Imam Malik
dort, selbst wenn er eine andere Meinung vertritt.
Dr. Usama
Al-Rifa’i :
Und noch ein Beispiel: Abu Yusuf, ein Anhänger von Abu Hanifa, kam einmal mit
dem Abasid-Herrscher nach Medina. Er vollzog dort Hidschama (Schröpfen).
Nach Abu Hanifas Rechtswissenschaft müsste man danach die Gebetswaschung
vornehmen. Der Herrscher folgte aber Maliks Meinung, dass man die Waschung nicht
vornehmen muss. Abu Yusuf respektierte diese Ansicht und betete mit dem
Herrscher, ohne ein Streitgespräch zu beginnen.
Amr Khaled:
Können wir einen näheren Blick auf Abu Hanifas Probleme werfen, die ihm während
der Verteidigung seiner islamischen Ansichten begegneten?
Dr. Usama
Al-Rifa’i :
Imam Abu Hanifa
war eine Schlüsselfigur, mit der Allah (t) den Muslimen im Irak geholfen hat,
die Sunna einzuhalten. Besonders da diese Zeit sehr konfliktreich war und viele
Sekten mit verschiedenen Richtungen entstanden. Er zeigte Nachsicht in
Diskussionen mit Personen aus Rechtsschulen mit anderen Denkweisen. Er
diskutierte auch mit den Chawaridsch, die Ali Ibn Abi Talib (r)
den Krieg erklärt hatten, und versuchte, sie für die islamische Gemeinschaft
zurückzugewinnen.
Amr Khaled:
Wie hat er die Probleme bewältigt, die ihm in einer solchen Umgebung begegneten?
Dr. Usama
Al-Rifa’i:
Er war fest und standhaft in seinem Glauben. Er benutze seine logische
Interpretation der Sunna in seinen Diskussionen mit Andersdenkenden und nicht
den Koran, weil er annahm, dass sie den Koran falsch interpretiert und
verstanden hatten. Er forderte seine Studenten auf, nicht auf Diskussionen
einzugehen, die die Grundsätze des Islam betrafen.
Amr Khaled:
Wir haben im Laufe unserer Folgen über Abu Hanifa viele Beispiele angeführt wie
er seine Rechtswissenschaft gegründet und wie er Entscheidungen getroffen hat.
Wir haben gesehen wie er Diskussionen geführt hat und wie er den Anderen auch
bei Meinungsverschiedenheiten respektiert hat. Ich hoffe, wir haben viel von Abu
Hanifa gelernt.
Das wichtigste
ist, dass wir standhaft bleiben, was die Grundsätze des Islam betrifft. Die
sekundären Angelegenheiten in der Rechtswissenschaft erlauben eine flexibele
Interpretation und Auslegbarkeit, die wir ohne Bedenken von den vier Imamen
übernehmen können.
Möchten Sie noch
etwas ergänzen?
Dr. Usama
Al-Rifa’i:
Unser Festhalten an den islamischen Grundsätzen bedeutet nicht, dass wir nicht
koexistieren können. Koexistenz ist eine Lehre, die wir aus dem Koran und aus
dem Leben unseres Propheten (s) lernen. Auch dass wir vier verschiedene
Rechtsschulen haben, ist eine Gnade Allahs (t) und ein Beweis für die
Koexistenz. Meinungsverschiedenheit ist akzeptabel, solange sie auf der
Grundlage von Bruderschaft passiert.
Amr Khaled:
Ich möchte zum Ende noch einmal betonen, dass Koexistenz nicht heißt, dass wir
unsere eigene Identität aufgeben sollen. Dies gilt besonders für Muslime im
Westen. Sie sollen sich nicht von der Gesellschaft abkapseln, in der sie leben.
Gleichzeitig sollen sie aber nicht sich selbst aufgeben. Im Gegenteil sie sollen
als stolze Muslime leben, die den Anderen akzeptieren, selbst wenn er andere
Ansichten vertritt.
Ich möchte nun die
Folge mit dieser wunderbaren Aussage von Abu Hanifa beenden, in der er seine
Einstellung gegenüber denjenigen beschreibt, die mit ihm uneinig sind:
„O Allah! Mach unsere Herzen weit für diejenigen, die Groll
gegen uns hegen.“
Allahs Friede sei mit
euch!
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