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    Ein Aufruf zum friedlichen Miteinander
Folge 6
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Ein Aufruf zum friedlichen Miteinander"

Folge 6

Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen, Lob sei Allah, dem Herrn der Welten. Allah segne und schenke dem Propheten und seinen Gefährten Heil.

Friede sei mit euch!

Willkommen zur sechsten Folge unserer Sendung: "Ein Aufruf zum friedlichen Miteinander"!

Welche Absicht steckt hinter der Idee der Koexistenz?

Die Absicht ist, dass wir lernen sollten wie man mit anderen Menschen am besten umgehen und ihre Herzen gewinnen kann. Unsere Absicht ist es also folgende Gebote Allahs (t[1]) im Koran zu erfüllen: [Die Gläubigen sind ja Brüder. So stiftet Frieden zwischen euren Brüdern und fürchtet Allah, auf dass euch Barmherzigkeit erwiesen werde.] (49:10) und [Darum fürchtet Allah und ordnet die Dinge in Eintracht unter euch und gehorcht Allah und Seinem Gesandten] (8:1).

Ich hoffe, dass ihr meine Absicht erkannt habt und auch dass diese Sendung eure Denkweise beeinflusst hat. Mit Sicherheit sind alle Menschen unterschiedlich, aber wie schaffen wir es, diese Unterschiedlichkeit positiv zu nutzen? Wie kann ich diese Unterschiedlichkeit akzeptieren und sie zu einem Nutzen für beide Seiten machen? Dies ist es, was wir an den Lebensgeschichten der vier Gelehrten (Imame) verdeutlichen wollen.

Wir wollen aus dem Leben der vier Imame vieles für unser Leben lernen.

Heute ist die letzte Folge über Abu Hanifa und deshalb haben wir einen Experten in Abu Hanifas Rechtswissenschaftsschule eingeladen- den Mufti von Akkar (im Nordlibanon), Sheikh Dr. Usama Al-Rifa’i, um uns in die Rechtswissenschaft von Abu Hanifa zu vertiefen.

Die vier Imame hatten die Absicht, eine Rechtswissenschaft zu erstellen, die es den Menschen ermöglicht, in Frieden miteinander zu leben entsprechend der Lehren im Koran und Sunna, der Lebensweise des Propheten (s).

Amr Khaled:

Was sind die Haupteigenschaften von Abu Hanifa und worin bestand seine Motivation?

 

Dr. Usama Al-Rifa’i:

Wer sich mit der Rechtswissenschaft von Abu Hanifa beschäftigt wird erkennen, dass "Menschlichkeit" bei ihm groß geschrieben ist. Und Menschlichkeit umfasst hier die Würde des Menschen. Wir haben die Würde des Menschen so zu achten wie sie von der islamischen Rechtssprechung geachtet wird.

 

Ein Beispiel hierfür findet sich im Kapitel „die Bevormundung des Verschwenders“. Abu Hanifa vertrat die Ansicht, dass dieser Mensch die Freiheit hat, das zu tun, was er will. Er ist frei in seinem Glauben, frei etwas zu tun oder es zu unterlassen und natürlich trägt er die Verantwortung für seine Taten, sowohl im Diesseits als auch im Jenseits.

Als die damaligen Gelehrte über die Bevormundung eines 25 jährigen Verschwenders diskutierten, sagte die Mehrheit der damaligen Gelehrten, dass er bevormundet werden muss und sein Geld verwaltet wird. Diese Entscheidung muss von einem Richter getroffen werden. Abu Hanifa war jedoch gegen diese Ansicht und begründete es folgendermaßen: „Ich scheue mich einen 25 jährigen zu bevormunden, der ein Großvater sein könnte, wenn er früh geheiratet hat. Was werden seine Enkel von ihm halten? Er ist somit für seine Taten verantwortlich und behält sein Geld.“

Hiervon ausgehend, betonte er, dass der Mensch frei ist. Es ist unsere Aufgabe, alles zu tun, um diese Freiheit zu schützen und die Würde des Menschen zu wahren.

Amr Khaled:

Und welche Stellung nimmt die Frau in Abu Hanifas Rechtswissenschaft ein? Insbesondere im Bezug auf das Heiratsrecht?

 

Dr. Usama Al-Rifa’i:

Im Islam ist die Frau mündig und somit hat sie das Recht, selbständig zu handeln und auch die Pflicht, Verantwortung zu tragen. Sie kann, wenn sie volljährig ist, gültige Verträge schließen und benötigt dazu keine Zustimmung dritter Personen. Was passiert also, wenn die volljährige Frau sich entscheidet zu heiraten und einen Ehemann auswählt, der dem Vater missfällt?

 

Hier stoßen zwei Rechte aufeinander. Der Vater hat im islamischen Recht eine Verantwortung gegenüber seine Tochter. Und die Frau hat nach islamischem Recht die Freiheit, ihren Ehemann selbst zu wählen. Hier entscheidet Abu Hanifa, dass in diesem Falle das Recht der Frau Vorrang hat. Der verantwortliche Vater hat zwar Rechte, doch sind diese Rechte zum Schutz gedacht und nicht, um die Rechte der Frau einzuschränken. In seinem Urteil beruft sich Abu Hanifa auf mehrere Geschehnisse. Zuerst die Aussage des Propheten (s[2]): „Die junge, unverheiratete Frau hat ein größeres Anrecht auf sich selbst als ihr Erziehungsberechtigter.“

 

In einer anderen Überlieferung heißt es, dass eine Frau zum Propheten (s) kam und sagte: „Mein Vater möchte mich mit einem Vetter verheiraten.“ Da antwortete der Prophet (s): „Stimme deinem Vater zu.“ Sie antwortete: „Was wäre, wenn ich ihn nicht heiraten möchte.“ Der Prophet (s) sagte: „Dann kannst du dich selbst verheiraten mit demjenigen, den du aussuchst.“ Sie sagte: „Ich möchte meinem Vater nicht widersprechen. Ich wollte die Frauen nur lehren, dass ihre Vormünder sie nicht zur Heirat zwingen dürfen.“

 

Sie wollte den Frauen nur eine Lehre erteilen. Wenn ihr Vormund sie gegen ihren Willen verheiraten möchte, dann lehnt der Islam dies also ab. Das kann man deutlich aus dem vorigen Hadith erkennen. Folglich ist das Urteil von Abu Hanifa zu diesem Punkt: „Die volljährige Frau darf sich selbst verheiraten und die Eheschließung ist gültig. Der Vormund hat das Recht zu widersprechen, wenn er den Ehemann untauglich findet, er darf aber nicht ablehnen.“ Abu Hanifa ergänzte auch noch: „Wie könnt ihr akzeptieren, dass die Frau handeln darf (kaufen und verkaufen), dass sie Almosen geben darf und dann ein so persönliches Recht absprechen, den Ehemann selbst auszusuchen!?“

 

Abu Hanifa stand damit im Widerspruch zu anderen Imamen. Ihre Uneinigkeit in dieser Angelegenheit beruht auf der Angst, dass die jungen Frauen, wenn sie selbst entscheiden, noch unerfahren sind und Fehlentscheidungen treffen könnten, die zu Problemen führen. In der Uneinigkeit liegt aber keine vollkommene Ablehnung. Imam Malik zum Beispiel, schränkt es ein, indem er sagt, dass dies nur für junge Frauen gilt, die das Elternhaus nie verlassen haben. Die Frauen jedoch, die Kontakt zu anderen Mitmenschen haben und das Gute vom Schlechten unterscheiden können, dürfen sich selbst verheiraten.

 

Im Libanon zum Beispiel haben junge Frauen ab 17 Jahren das Recht vor Gericht zu gehen, wenn sie sich verheiraten wollen und ihr Vormund die Heirat ablehnt. Der Richter lädt dann den Vormund vor und fragt ihn nach den Gründen für seine Ablehnung. Wenn diese Gründe akzeptabel sind, lehnt er die Heirat ab und wenn die Gründe unakzeptabel sind und nur auf Starrsinn beruhen, erlaubt er die Eheschließung. Wenn der Vater sich weiterhin weigert, darf sich die Frau selbst verheiraten. Oder der Richter bestimmt jemanden, der die Heirat vollzieht. Und dies steht im libanesischen Familiengesetz.

 

Amr Khaled:

Ich möchte betonen, dass Abu Hanifa diese Entscheidung schon im Jahre 80 n.H. getroffen hat. Wer auch immer behauptet, dass der Islam den Frauen einige Rechte vorenthält, dem sagen wir, dass der Islam im Gegenteil die Rechte der Frau geschützt hat und ihr außerdem finanzielle Unabhängigkeit zugesichert hat. Sie darf auch ihren Mädchennamen nach der Heirat behalten und darf sich selbst verheiraten.

 

Der Islam hat der Frau ihre Rechte und Freiheit viel früher zugesichert als im Westen. Die Bewahrung der Frau zu ihrem Schutz ist ein wichtiger Aspekt, der nicht verloren gehen und gleichzeitig nicht missbraucht werden darf. In meiner persönlichen Meinung ist die Frau in der heutigen Welt benachteiligt und dies führt dazu, dass sie oft nicht in Frieden mit der Gesellschaft leben kann.

 

Ich möchte hinzufügen, dass die Hanifitische Rechtsschule die Ansicht vertritt, dass es natürlich besser für die Frau ist, sich nicht selbst zu verheiraten, weil das ehrhafter für sie ist. Wenn wir aber vor dem Fall stehen, dass eine junge Frau von ihrem Vormund zur Heirat gezwungen wird, welcher Fall ist schlimmer? Dass sie zwangsverheiratet wird und mit einem Mann lebt, den sie nicht akzeptiert, für den sie keine Gefühle hat und von dem sie sich später scheidet. Oder ist es besser zu sagen, dass die Frau sich selber verheiraten darf, wenn der Vormund seine Zustimmung verweigert? Mit dieser Erlaubnis verhindert die islamische Lehre großen Schaden für die Gesellschaft.

Ihr seht also die Grundlage für alle Urteile Abu Hanifas sind Freiheit und Menschlichkeit.

 

Einige mögen sich jetzt fragen, wie wir über Koexistenz sprechen und dafür die vier Imame als Beispiel anführen, wo diese sich doch in so vielen Punkten uneinig sind.

 

Dr. Usama Al-Rifa’i:

In der modernen Diskussionssprache heißt es: Kultur bedeutet den Anderen zu akzeptieren. Ich kann den Anderen aber nur akzeptieren, wenn meine Informationen über ihn korrekt sind. Wenn wir also die vier Imame als Vertreter der gesamten islamischen Einheit betrachten, müssen wir verstehen, dass es für ihre Uneinigkeit logische Gründe gibt. Wenn ich anerkenne, dass derjenige, der eine unterschiedliche Meinung hat, seine logischen Gründe hat, kann ich seine Meinung akzeptieren, selbst wenn ich nicht mit ihm übereinstimme.

 

Amr Khaled:

Da wir gerade von Unterschieden sprechen. Es gibt einige Jugendliche, die nur die Meinung eines bestimmten Gelehrten akzeptieren, aber alle anderen Meinungen bestreiten.

 

Dr. Usama Al-Rifa’i

Die Ablehnung aller anderen Richtungen oder die Akzeptanz nur einer Rechtsschule ist im Islam unakzeptabel.

Die vier Imame waren sich in allen Grundfragen des Islam einig. Sie waren sich nur in Teilgebieten der Rechtswissenschaft uneinig. Diese Uneinigkeit ist notwendig, da sie eine Bereicherung für uns darstellt.

 

Nun wollen wir aber zu unserer ursprünglichen Frage zurückkehren: Warum gibt es überhaupt Uneinigkeiten, wenn doch die Grundlage für alle vier Gelehrten die gleichen sind: der Koran und die Sunna. Warum können sie sich nicht auf eine Meinung einigen?

 

Die Antwort ist, dass die Uneinigkeit der Gelehrten in den sekundären Fragen eine menschliche Natürlichkeit und eine rechtliche Notwendigkeit ist.

 

Ich möchte hier noch einmal betonen, dass über die Grundsätze des Islam Einigkeit zwischen den vier Imamen herrscht. Die Uneinigkeit betrifft nur sekundäre Fragen. Wir sollten die Uneinigkeit in diesen sekundären Fragen als eine Gnade Allahs (t) ansehen.

 

Diese Ansicht können wir auch bei Imam Ibn Hannbal finden. Ein Mann sammelte die Meinungsverschiedenheiten der vier Imamen und fasste sie in einem Buch zusammen. Er nannte dieses Buch „Die Uneinigkeit“. Ibn Hannbal sagte ihm: „Nenne das Buch "Die Erleichterung"“. Dies ist die Ansicht Ibn Hannbals und aller anderen Imame. Ihre Uneinigkeit ist ein Grund für mehrere Möglichkeiten, die alle erlaubt (arab. halal) sind.

 

In einigen Fällen hatte Abu Hanifa eine Meinung, die er später geändert hat. Und manchmal hatte er eine Meinung und seine Schüler waren nicht ganz einverstanden damit. Da sagte er: „Das ist meine Meinung, am Ende ist es nur eine Meinung und wer eine bessere Meinung hat, der verdient den Lohn dafür.“ Daraus wird deutlich, dass niemand gezwungen wurde, Abu Hanifas Meinung zu übernehmen. Jeder war frei selbst zu denken und sich eine Meinung zu bilden.

Abu Hanifas berühmte Aussage war deshalb: „Meine Ansicht ist richtig mit der Möglichkeit, fehlerhaft zu sein. Und die Ansicht der Anderen ist falsch mit der Möglichkeit, richtig zu sein.“

 

Die Gründe für die Uneinigkeit in bestimmten sekundären Rechtsfragen lassen sich in den folgenden Punkten zusammenfassen:

 

  1. Die Verschiedenheit der Menschen (ihr Denkvermögen, ihre Aufnahmefähigkeit, usw.)
  2. Die entsprechenden Koranverse und Sunna-Texte selbst, die unterschiedliche Interpretationen erlauben
  3. Die unterschiedlichen Traditionen und Gewohnheiten

 

Am Besten lassen sich die Uneinigkeiten an einem Beispiel verdeutlichen. Der Prophet (s) sagte: „Der Käufer und der Verkäufer haben die Möglichkeit, den Handel abzuschließen oder abzulehnen bis sie sich trennen.

Abu Hanifa und Malik betrachteten den Vertrag als abgeschlossen, wenn sie sich mündlich geeinigt hatten. Al-Shafi’i und Imam Ahmad setzten die physikalische (örtliche) Trennung als Bedingung für den Vertragsabschluss voraus. Abu Hanifa argumentierte mit anderen Gelehrten: „Und was passiert, wenn die Beiden auf einem Boot mitten im Meer sind. Wie können sie sich örtlich trennen?“ Daraufhin änderte Al-Shafi’i später seine Meinung auf der Grundlage von Abu Hanifas logischer Interpretation.

 

Amr Khaled:

Ich möchte betonen, dass beide zwar den gleichen Hadith diskutierten, aber jeder von ihnen eine andere Definition von Trennung hatte. Und dies betont wiederum die Flexibilität und Toleranz des Islam.

 

Dr. Usama Al-Rifa’i:

Genau so ist es. Al-Shafi’i hatte einen Vorschlag, um die Konsequenzen von Konflikten zu reduzieren. Er sagte: „Die islamischen Gelehrten sind sich darin einig, dass Allah (t) niemanden in einer Angelegenheit bestraft, die nicht eindeutig ist.“ Demzufolge hat Umar Ibn Abdul-Aziz, der "fünfte rechtschaffene Kalif der Muslime" diese Meinung unterstützt, indem er bekannt gab: Wenn ihr eine Person seht, die eine umstrittene Tat (arab. Ichtilaf) begeht, mit der ihr nicht einverstanden seid, so verbietet ihr nicht, es zu tun.“

 

Amr Khaled:

Als Imam Al-Shafi’i Abu Hanifas Grab besuchte, hielt er sich während seines Aufenthalts im Irak an der Hanafitischen Rechtsschule. Er hob z.B. die Hände im Gebet nur an den Stellen, die Abu Hanifa erwähnt hatte. Somit hielt er sich an Abu Hanifas Meinung und zeigte seinen Respekt gegenüber ihn.

 

Dr. Usama Al-Rifa’i :

Genau! Hier ist noch ein Beispiel. Nachdem Abu Hanifa und Malik eine angeregte Diskussion über rechtswissenschaftliche Fragen hatten, wurde Malik von Laith Ibn Saad, einem seiner Studenten, gefragt wie die Diskussion war. Imam Malik antwortete: „Ich diskutierte mit einem Mann, dessen Logik dich mit Leichtigkeit überzeugen könnte.“ Ähnlich war Abu Hanifas Antwort, als er über Imam Malik befragt wurde. Er sagte: „Ich hatte eine Diskussion mit einem "Berg von Wissen".“

 

Amr Khaled:

In der Tat sollte dies eine Aufforderung für uns alle sein, ihrem Beispiel zu folgen. Es ist kein Problem, wenn wir nicht einer Meinung sind. Meinungsverschiedenheiten sind eine natürliche Eigenschaft der Menschen. Trotz unserer Uneinigkeit müssen wir uns respektieren. Das ist Koexistenz!

 

Ich habe gelesen, dass Imam Ibn Hannbal, die Ansicht vertrat, dass man die Bassmallah[3] nicht laut ausspricht. In Medina jedoch soll man sie laut aussprechen, weil ihre Bewohner es so gewohnt sind. Er respektiert also die Rechtsschule von Imam Malik dort, selbst wenn er eine andere Meinung vertritt.

 

Dr. Usama Al-Rifa’i :

Und noch ein Beispiel: Abu Yusuf, ein Anhänger von Abu Hanifa, kam einmal mit dem Abasid-Herrscher nach Medina. Er vollzog dort Hidschama (Schröpfen). Nach Abu Hanifas Rechtswissenschaft müsste man danach die Gebetswaschung vornehmen. Der Herrscher folgte aber Maliks Meinung, dass man die Waschung nicht vornehmen muss. Abu Yusuf respektierte diese Ansicht und betete mit dem Herrscher, ohne ein Streitgespräch zu beginnen.

 

Amr Khaled:

Können wir einen näheren Blick auf Abu Hanifas Probleme werfen, die ihm während der Verteidigung seiner islamischen Ansichten begegneten?

 

Dr. Usama Al-Rifa’i :

Imam Abu Hanifa war eine Schlüsselfigur, mit der Allah (t) den Muslimen im Irak geholfen hat, die Sunna einzuhalten. Besonders da diese Zeit sehr konfliktreich war und viele Sekten mit verschiedenen Richtungen entstanden. Er zeigte Nachsicht in Diskussionen mit Personen aus Rechtsschulen mit anderen Denkweisen. Er diskutierte auch mit den Chawaridsch, die Ali Ibn Abi Talib (r)[4] den Krieg erklärt hatten, und versuchte, sie für die islamische Gemeinschaft zurückzugewinnen.

 

Amr Khaled:

Wie hat er die Probleme bewältigt, die ihm in einer solchen Umgebung begegneten?

 

Dr. Usama Al-Rifa’i:

Er war fest und standhaft in seinem Glauben. Er benutze seine logische Interpretation der Sunna in seinen Diskussionen mit Andersdenkenden und nicht den Koran, weil er annahm, dass sie den Koran falsch interpretiert und verstanden hatten. Er forderte seine Studenten auf, nicht auf Diskussionen einzugehen, die die Grundsätze des Islam betrafen.

 

Amr Khaled:

Wir haben im Laufe unserer Folgen über Abu Hanifa viele Beispiele angeführt wie er seine Rechtswissenschaft gegründet und wie er Entscheidungen getroffen hat. Wir haben gesehen wie er Diskussionen geführt hat und wie er den Anderen auch bei Meinungsverschiedenheiten respektiert hat. Ich hoffe, wir haben viel von Abu Hanifa gelernt.

 

Das wichtigste ist, dass wir standhaft bleiben, was die Grundsätze des Islam betrifft. Die sekundären Angelegenheiten in der Rechtswissenschaft erlauben eine flexibele Interpretation und Auslegbarkeit, die wir ohne Bedenken von den vier Imamen übernehmen können.

 

Möchten Sie noch etwas ergänzen?

 

Dr. Usama Al-Rifa’i:

Unser Festhalten an den islamischen Grundsätzen bedeutet nicht, dass wir nicht koexistieren können. Koexistenz ist eine Lehre, die wir aus dem Koran und aus dem Leben unseres Propheten (s) lernen. Auch dass wir vier verschiedene Rechtsschulen haben, ist eine Gnade Allahs (t) und ein Beweis für die Koexistenz. Meinungsverschiedenheit ist akzeptabel, solange sie auf der Grundlage von Bruderschaft passiert.

 

Amr Khaled:

Ich möchte zum Ende noch einmal betonen, dass Koexistenz nicht heißt, dass wir unsere eigene Identität aufgeben sollen. Dies gilt besonders für Muslime im Westen. Sie sollen sich nicht von der Gesellschaft abkapseln, in der sie leben. Gleichzeitig sollen sie aber nicht sich selbst aufgeben. Im Gegenteil sie sollen als stolze Muslime leben, die den Anderen akzeptieren, selbst wenn er andere Ansichten vertritt.

Ich möchte nun die Folge mit dieser wunderbaren Aussage von Abu Hanifa beenden, in der er seine Einstellung gegenüber denjenigen beschreibt, die mit ihm uneinig sind: „O Allah! Mach unsere Herzen weit für diejenigen, die Groll gegen uns hegen.“

 

Allahs Friede sei mit euch!


 


[1] ta'ala: erhaben. Wird der Erwähnung Allahs beigefügt: Allah, der Erhabene

 

[2] salla-l-lahu 'alaihi wa sallam: Allah segne ihn und schenke ihm Heil. Segensformel, die nach koranischer Aufforderung (vgl. 33:56) bei der Erwähnung des Propheten Muhammad gesprochen werden soll. Nach islamischer Tradition wird dies vor allem regelmäßig bei der Erwähnung des Propheten getan.

[3] Zu Beginn der Rezitation von Sure Al-Fatiha im Gebet Bismillah Ar-Rahman Ar-Rahim zu sagen; das bedeutet im Namen Allahs des Allerbarmers, Barmherzigen.

 

[4] radya Allahu ’anhu/’anha: Allahs Wohlgefallen auf ihm/ihr. Wird der Erwähnung der Namen der Gefährten, Nachfolger des Propheten (s) und der Mütter der Gläubigen beigefügt.

 

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